Wallbox in der Mietwohnung – Das müssen Sie wissen

Wer sich ein Elektroauto anschafft und in einer Mietwohnung lebt, der muss einiges beachten. Aus diesem Grund hier auch hier dieser Ratgeber Wallbox in der Mietwohnung – Das müssen Sie wissen.

 

Bei der Wallbox handelt es sich um eine Wandladestation für Elektroautos. Befestigt wird die Wallbox an der Wand oder an einer Säule, ideal am Standort des Elektroautos, an dem es über Nacht aufgeladen werden kann. Wer zur Miete wohnt, der muss mit seinem Vermieter die Montage einer solchen Wallbox natürlich abklären. Im Idealfall gehört auch eine Garage zur gemieteten Wohnung. Doch die Aufhängung der Wallbox ist eigentlich das geringste Problem, das möglicherweise mit dem Vermieter zu klären ist. Abgeklärt werden muss vielmehr die Zufuhr von Strom, damit die Wallbox auch in der Lage ist das Elektroauto über das Stromnetz aufzuladen.

Zudem muss die Wallbox auch mit einer bestimmten Stromstärke ausgestattet werden. Dabei gibt einfache Anschlussvariante wie einer Drehstromsteckdose, aber auch Wallboxen mit einem vernetzten Ladeanschluss, welcher gleich mehrere Ladepunkte koordinieren kann mit der Hausinstallation, wie zum Beispiel mit der Photovoltaikanlage und dem Batteriespeicher. Einige Wallboxen können bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung zur Verfügung stellen. Auch gibt es zahlreiche Anbieter von Wallboxen. Mit allen diesen Dingen und natürlich dem Standort bzw. Befestigungsort bei der Wandmontage der Wallbox muss sich der Besitzer von einem Elektroauto auseinandersetzen, auch wenn er selbst Hausbesitzer ist.

 

Wallbox für die Mietwohnung – so gehen Sie am besten vor

Sind Sie Mieter einer Wohnung und möchten sich ein Elektroauto anschaffen, sollten auf jeden Fall mit dem Vermieter abklären, wo eine Wallbox angebracht werden kann. Sie müssen dabei wissen, dass es zwei Mietmodelle gibt. Entweder handelt es sich bei dem Haus, in dem Sie eine Wohnung gemietet haben, um ein Mietshaus mit Besitzverhältnissen, wobei der Besitzer eine Immobiliengesellschaft oder eine Privatperson ist. Es kann sich aber auch um ein Haus mit mehreren Besitzern handeln, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengeschlossen sind, die alle Wohnungseigentümer sind, aber es dennoch gemeinschaftliche Entscheidungen gibt. Entsprechend sind die Vorgehensweisen andere, die nötig sind, wenn Sie eine Wallbox für die Aufladung Ihres Elektroautos haben möchten.

 

Wallbox bei einfachen Besitzverhältnissen

Gehört die Immobilie, in der Sie eine Wohnung gemietet haben, nur einer Person oder einer Immobiliengesellschaft, ist es so, dass die Eigentümer solcher Immobilien gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Leitungs- und Ladeinfrastruktur zu bauen und daher Ihrem Anliegen nachkommen müssen. Der Eigentümer kann dann Förderungen für die Ladeinfrastruktur beantragen und wird auch die anderen Mietparteien über Änderungen informieren und muss dann die Umsetzung des Ladekonzepts in Auftrag geben und die Installation durchführen lassen und einen Betriebsvertrag abschließen.

 

Wallbox bei mehreren Eigentümern

Gehört die Immobilie, in der Sie eine Wohnung gekauft haben, einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss auch die Wohnungseigentümergemeinschaft letztlich die Ladeinfrastruktur beantragen und installieren lassen. Allerdings ist der Weg in diesem Fall für Sie etwas steiniger. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn Sie sich unter den anderen Mietern der Immobilie „Verbündete“ suchen, die vielleicht auch ein Interesse an einer Wallbox für Elektroautos haben. Denn nur so haben Sie eine ausreichende Lobby, die letztlich die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu bewegt, dass die nötige Infrastruktur für Wallboxen geschaffen wird. „Verbündete“ finden Sie leicht auf einer Eigentümerversammlung.

Mehr zum Thema "E-Mobilität"

Lostippen und erste Vorschläge sehen