Umwelt- und klimafreundlich im Straßenverkehr unterwegs, ist mittlerweile mit verschiedenen Verkehrsmitteln möglich. Dazu gehört auch ein E-Roller. Neben einem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, kann man mit einem E-Roller auch etwas für seinen Geldbeutel tun. Und das nicht nur einmalig. So kann man hier vom Staat die sogenannte THG-Prämie in Anspruch nehmen. THG ist dabei die Abkürzung für Treibhaus. Und damit geht es um schädliche Gase, wie CO2 in der Umwelt.
THG-Prämie für Elektroroller möglich
Die THG-Prämie gilt für alle Nutzer von einem Elektrofahrzeug, damit auch für einen E-Roller. Die Höhe der THG-Prämie hängt vom jeweiligen Elektrofahrzeug ab und kann zwischen 250 bis 400 Euro im Jahr liegen. Die Besonderheit dabei ist, ist die jährliche Inanspruchnahme der Prämie. Das Geld dafür kommt nicht vom Staat, sondern von Unternehmen die hohe Treibhausgase erzeugen. Durch die Zahlungen sollen die Unternehmen zum Einsparen animiert werden. Gleichzeitig soll mit dem eingenommenen Geld, die Bevölkerung durch Förderungen zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge, wie einen E-Roller erleichtert und motiviert werden.
Was man zur THG-Prämie wissen sollte
Maßgeblich ob man in den Genuss der Prämie vom Umweltbundesamt in Genuss kommen kann, ist die Zulassungsbescheinigung vom E-Roller. Sofern im Feld P3 der Zulassungsbescheinigung ‚Elektro‘ steht, ist man anspruchsberechtigt. Auf was es im übrigen nicht ankommt, ist ob man den E-Roller auch nutzt und wie häufig. Die Kilometerleistung spielt beim Anspruch auf die THG-Prämie keine Rolle. Für die Inanspruchnahme der THG-Prämie muss man beim Umweltbundesamt einen Antrag stellen. Die dafür notwendigen Formulare kann man auf der Internetseite vom Umweltbundesamt finden. Möchte man sich diesen Aufwand sparen, gibt es noch eine Alternative.
Antrag über einen Dienstleister
So gibt es mittlerweile zahlreiche Dienstleister, die für einen die gesamte Abweicklung beim Bundesumweltamt übernehmen. Neben der Bereitstellung der persönlichen Daten, braucht es lediglich noch eine Kopie vom Fahrzeugschein. Den Rest übernimmt der Dienstleister. Dieser Service ist natürlich nicht kostenfrei. Je nach Dienstleister werden bis zu 15 Prozent der THG-Prämie einbehalten. Da es bei der Höhe der Kosten durchaus Unterschiede gibt, sollte man sich die Angebote solcher Dienstleister genau ansehen. Bevor man sich für einen Dienstleister entscheidet.
Die Bearbeitungsdauer von einem Antrag
Ob man jetzt beim Bundesumweltamt den Antrag zur THG-Prämie selbst stellt oder über einen Dienstleister, man muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 12 Wochen rechnen. Bis es letztlich durch das Umweltbundesamt zu einer Auszahlung der THG=Prämie kommt. Auch muss man beachten, damit eine einmalige Antragstellung zur THG-Prämie nicht ausreicht. Möchte man die THG-Prämie jährlich in Anspruch nehmen, setzt dieses immer einen neuen Antrag voraus.
Weitere Förderungen für einen E-Roller
Die THG-Prämie ist aber nur eine mögliche Förderung die man in Anspruch nehmen kann. Je nach Bundesland und teils auch je nach Landkreis und Kommune, gibt es Förderprogramme die oftmals auch einen E-Roller umfassen. Dabei handelt es sich in der Regel um einmalige Förderungen, die vor allem beim Kauf unterstützen sollen. Förderungen dieser Art können mehrere hundert Euro ausmachen. Darauf sollte man beim Kauf von einem E-Roller daher nicht verzichten. Aus diesem Grund sollte man vorab immerprüfen, ob es eine Förderung gibt, wie hoch diese ist und welche Bedingungen damit verbunden sind.