Durch die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) werden alle Anforderungen an die Elektrokleinstfahrzeuge geregelt, die für den Straßenverkehr genutzt werden. Sie ist seit dem 14.06.2019 gültig. Ein E-Scooter muss alle technischen Anforderungen erfüllen, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Diese Kleinstfahrzeuge dürfen von Fahrern ab 14 Jahren verwendet werden. Bei den Vorschriften der eKFV gibt es keine Ausnahmen. Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist Sache des Herstellers. Er muss die ABE beim zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Hinweise zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Ein genehmigtes Elektrokleinstfahrzeug weist ein Fabrikschild auf, auf dem einige Angaben wie Hersteller, Typ und Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis zu finden sind. Wenn Sie einen E-Scooter gekauft haben, der über keine ABE verfügt, müssen Sie sich direkt an den Hersteller wenden. Er wird Ihnen Auskunft darüber geben, ob es eine Möglichkeit für eine ABE für das E-Scooter Modell gibt. Eine Erstzulassung ist grundsätzlich denkbar. Die Zuständigkeit dafür liegt aber nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt. In diesem Fall sollten Sie Kontakt zu einem anerkannten Sachverständigen des Kraftfahrzeugverkehrs ausnehmen.
Worauf sollten Sie beim Kauf eines E-Scooters achten?
Wenn bei einem E-Scooter nicht die elektromagnetische Verträglichkeit nach Vorschrift geprüft wurde, ist das Modell nicht für den Straßeneinsatz gedacht. Einige internationale Hersteller bieten E-Scooter an, die über einen Nachweis in Form einer CE-Kennung verfügen. Dadurch wird die Konformität zu Spielzeugen oder Geräten geschaffen. Die Kennung bedeutet nicht, dass es sich um ein Fahrzeug handelt. Da die Anforderung für Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen werden, deutlich höher ist, reicht dieser Nachweis für eine positive Begutachtung nicht aus.
Dürfen Sie einen E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis fahren?
Die Nutzung eines E-Scooters ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Auch eine Versicherung ist ohne ABE nicht möglich. In einigen Fällen kann der Hersteller nachträglich eine ABE beantragen, sodass Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß anmelden können. Das ist oftmals aber mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Wer in Deutschland ohne gültige Zulassung beim Fahren eines E-Scooters erwischt wird, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Es kann auch passieren, dass ein Verfahren wegen dem Führen eines nicht versicherten und zugelassenen Kraftfahrzeugs eingeleitet wird.
Was kostet ein Gutachten für die EBE?
Benötigen Sie ein Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis, müssen Sie mit Kosten zwischen 200 und 300 Euro rechnen. Selbst wenn es sich bei der Prüfung nur um einen E-Scooter handelt, ist der Prüfaufwand sehr hoch. Sie wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beispielsweise einem Ingenieur durchgeführt. Er überprüft alle Anforderungen, die vom Hersteller nicht ausreichend dokumentiert wurden. Mit noch höheren Kosten muss gerechnet werden, wenn ein EMV-Test fällig ist, da der Hersteller keine EMV-Prüfungsunterlagen vorgelegt hat.
Welche Normen muss ein E-Scooter erfüllen?
Ein E-Scooter, der für den Straßenverkehr zugelassen werden soll, darf nicht länger als 200 cm und nicht breiter als 70 cm sein. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Ohne Fahrer darf ein E-Roller laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung nicht mehr als 55 kg wiegen. Die Motorleistung darf maximal 500 Watt betragen. Für eine Zulassung ist es wichtig, dass der E-Scooter über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen verfügt. Außerdem muss die Beleuchtung ausreichend sein.